Teil eines Werkes 
1. Band (1831) Der Unsterblichkeitstrank
Entstehung
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Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und Zeſebedingungen. Oftensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ 3 pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Ruckgabe eines geliehenen Vuches wird von

ſetehr Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 6 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende

6 hinterlegen, welche bei deſſen Zurti gabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und be

3 für wöcheutlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 MW 50 f 2 Mk. Pf.

5 Kuswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 5. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und b defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern 1c.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene und defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7 Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, ah das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Piejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben⸗ S

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deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von 3 EFdnard Ottmann in Gieſten,

3 Leihbibliothet