Teil eines Werkes 
Zweiter Band (1825)
Entstehung
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Leihbibliothe

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

6dnard Ottmann in Gieſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Teſebedingungen. 1. Offensein der Bibliotkek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2 PLesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe S entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurt gabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt:

für öcheutlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf t 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. Auswärtige Abounenten haben für Hin und Zurückſ endung der Bücher auf ihre eigenen Köſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

5. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene und defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe auf ſehgeſet und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.