Teil eines Werkes 
Erster Band (1825)
Entstehung
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beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: N

6 deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und Teſebedingungen.

1. Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht ur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Leepreis. Bei Rückgabe eines gekiehenen Vuches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben eutſprechende Summe hinterlegen, welche bei veſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonuement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

auf1 Monat; 1 W 1 2

n Auswärtige Khonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und

veſecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern 1c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erfatz des Ganzen verpflichtet. 3 7 Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen ver Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben..