Teil eines Werkes 
2. Buch (1873) Die Epigramme Friedrich des Großen / von Sacher-Masoch
Entstehung
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deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Otkmann in Gieſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cleih und Seſebedingungen.

1. Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Cäution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinter legen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

o wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt:

für wochentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mt. Pf 1 Mk. 50 Pf. 2 Wer. Pf

35 Auswärtige Aponnenten hab en für Hin⸗ und Zurückſ endung der Bücher auf ihre e Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene vder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des anſen verpflichtet.

7. Ansleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.