Teil eines Werkes 
1. Buch (1873) Kaunitz und Voltaire / von Sacher-Masoch
Entstehung
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Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von

Eduard Otlmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Seiß und Tefebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothe. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. f

2 Lesepreis. Bei Ruckgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterkegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird. 4 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und.

beträgt:

für wochentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat:f 1 Mt. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

3 3 5. Auswäptige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und vefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo il der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 2 . 30 Ausleihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

S

f ſ. ſt. der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen-. *