Teil eines Werkes 
1. Band (1873)
Entstehung
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2, 5

5. 6 Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatun

von 5 Ednard Olkmann in Gieſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cleih- und Geſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen

2. lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ n angenommen.

3. Laution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

nes Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

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für wöchentlich 2 Bücher: 4 Pücher: 6 Bücher: .

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auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 M. Pf. 3 3

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigener Koſten und Geſahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene un vefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmützte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer inſn Erſatz des Ganzin verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders varauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen häben.

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