Teil eines Werkes 
2. Theil (1848)
Entstehung
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deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

11. oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und der Bücher jeden Tag von Morgens 4 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Vuches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.. 2 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe ereen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4 det Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für chentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: TNr V

3 2 Answärtige Ahonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung. der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlbrene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmützte, ver⸗ torene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer i Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird. beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

Leihbibliothet

Gbuurd ouminn in ieſen