Teil eines Werkes 
1. Theil (1848)
Entstehung
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Leihbibliothet᷑

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

n oe Eduard Ntmann in Gießen, S ſe Lit. A. Nr. 256.

Feſebedingungen.

1. Offensein Die Biblivthek ſteht zur Em⸗ pfangnahme unt rjeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends d.

2. Lesepreis. B

wird von

jedem Tag Pf. Po Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. UnPerſonen müſſen, bei Entgegennu⸗ eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe

hinterlegen, welche be eſſen Zurückgabe von mir zurückerſtatret wird. 8

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mk. 50 Pf⸗ 2 Pf.

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5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene verlörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

ujeierelt⸗ Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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