Teil eines Werkes 
2. Buch (1863)
Entstehung
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n 3 Cdnard Oltmann in Gieſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und eſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Sic ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen. 3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe entſprechende Summe

welche bei deſſen Zurü

wird. 8 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

gabe von mir zurückerſtattet

beträgt: 5 3 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mr. 50 Pf 2 Mt. Pf. 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 5. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Sſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene und defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, i 6 der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ß ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen., 6 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

das Weiterverleihen

Leihbibliothet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur.