— gehangen. Jetzt, ſagte er mir, muͤſſe er zu ſeiner Behörde; es konne geſchehen, daß er mit dieſer in ein anderes Standquartier beor⸗ dert werde: dann wolle er zuvor ſelbſt zu⸗ ruckkommen, ſeine Sachen abzuholen, oder dieſen ſeinen deutſchen Bedienten deshalb zu⸗ ruͤckſenden; Andern moge ich ſie ja nicht aushaͤndigen— bey Verantwortung und Erſatz. Damit ging er: es war zwiſchen 9 und 10 Uhr. Zwiſchen 10 und 11 Uhr kömmt dieſer ſein Bedienter, die Sachen ab⸗ zuholen, die ihm denn auch nicht vorenthal⸗ ten werden; zwiſchen 11 und 12 Uhr kömmt der Commiſſuir athkmlos zuruͤck:„Iſt mein Bedienter hier geweſen?“„Allerdings; er hat Ihre Sachen abgeholet“— Er ſtürzt verwuͤnſchend fort; und nach 1 Uhr— die
Stadt war eben eingenommen und das Haus
noch verriegelt— koͤmmt dieſer Bediente an


