Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1816)
Entstehung
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Leihbibliothe

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Eduard Oltmann in Gießen,

ſ. 2 4 Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 3 Seiß und Keſebedingungen. 4 1. Oflensein der Bibliotheu. Die Bibliothek ſteht zur pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Mor 2 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen ſ 2. Lesepreis. Bei Rückg eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ 5 den angenommen. 3. Qäution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennah:

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt:.

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 Mi. Pf. 3.

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe ſ 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung e der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen. 6 Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene unv 2 defecte Vücher(namentkich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der( 7 Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt ſ der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

2 beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen. I der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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