Teil eines Werkes 
2 (1827)
Entstehung
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6 65 0 Leihbiblivthet deutſcher, engliſcher und fränzöſiſcher Literatur von 7 6 Cduard Ottmann in Gieſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. ceih und eſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Vibliothek ſteht zur Em⸗ ¹

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von) jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Cäution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende S

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden

und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf 1 Mt 55 Pf. 2 Mk. Pf. 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ un der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, serriſſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfer! Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene pder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

d Zurückſendung ne.) muß der

der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtel 7. Ausleihezeit. Dieſelbe ije auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen welche die⸗

ſelben von mir geliehen, aüch dafür zu ſtehen haben⸗

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