Teil eines Werkes 
9.-13. Bdchn. (1851)
Entstehung
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Leihbibliothet deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Cduard Otlmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seiß und geſ ebedingungen.

1. Ofensein der Bihliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenymmen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe binterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mi 50 Pf. 2 Mk. Pf. Auswärtige Wonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſ endung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6 Schadenersatz Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern e.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

ſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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