Teil eines Werkes 
5.-8. Bdchn. (1851)
Entstehung
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Leihbibliothekt

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 7

on 6* Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Sfeſebedingungen.

Oüensein der Pibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

5 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: 5 für nchentlich 2 Bücher: 4 Büchern: 6 Bücher:

auf 1 Monat: T N N 2 N f 3

6 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlbrene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmützte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſn Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejeni en, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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