Teil eines Werkes 
11. Th. (1828) Sämmtliche dramatische Werke
Entstehung
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Leihbibliothet᷑ deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

** Cduard Oklmann in Gießen, 6 Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 579

Seih- und Keſebedingungen.

1. Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em- pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8. Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe iitterlegen welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf Monat: Pf. 50 Pf. 2 Me. Ff. 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Scladenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. ſt das zerriſſene, beſchmützte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werce ſo iſt

der Leſer ſ Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben⸗