Teil eines Werkes 
1. Th. (1839)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 5 von

Eduard Oflmann in Gießen, 3 Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

.. Leih- und LCeſebedingungen. 3 1. Offensein der Bibliothek. Die Violiüther ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.. 4 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 244 Stun⸗ Fo. den angenommen.. hr 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme 4 eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe 1 hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:.

d für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

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5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. deuszanezert. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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