Teil eines Werkes 
1. Bd. (1850)
Entstehung
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Leihbibliothekr deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Oflmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und LCeſehedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens (7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 1

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen..

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

5 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: 1 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Wt. Pf.

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5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6., Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

3 defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt ¹ der Leſer ſunn Erſatz des Ganzen verpflichtet.

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7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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