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beiden Gemaͤcher, waͤhrend dieſer Zeit, be⸗ ſuchen, und uͤberhaupt dem Leichenbegaͤng⸗ niß weder in der Naͤhe noch aus der Ent⸗ fernung beiwohnen moͤchten.
— Als ein, wenn auch gerechter Vor⸗ wurf, waͤre dieſe Verfuͤgung von ihrer Seite zu herbe, als guͤtige Sorgfalt fuͤr mich, iſt es mehr als ich verdiene: auf jeden Fall werde ich mich ihrer Verord⸗ nung fuͤgen.
— Sie wuͤnſcht ferner, daß Sie in drei Tagen abreiſen, und ihren Sohn mit⸗ nehmen, und macht es Ihnen zur Pflicht, ſich jaͤhrlich nur vierzehn Tage von ihm zu trennen.
— Ach ich erkenne e ihre große und edel⸗ muͤthige Seele. Alles iſt Wohlwollen bei ihr, wenigſtens hat ſie nie eine andere Empfindung geleitet. Aber kann dieſes
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