Teil eines Werkes 
7.-12. Bdchen (1851)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

= Teʒee

4

Leihbiblivthek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Leſehedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eiines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe binterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt: 7

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mr. 50. 2 Mk. Pf. 2

3 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zuruckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. . Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und def St6 Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

Leſondens darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleißen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſellen von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird