Teil eines Werkes 
1. Bd. (1846)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöͤſſchor Literatur

Eduard Otkmann in Gießen, Schloßgaſſe Li Lit. A. Nr. 256.

Leih- und eſe teſebedingungen.

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1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pinnanahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von⸗ Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr off ffen.

2. Lesepreis. Bei Rächabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 df bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe binterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet 6 5 wird.

f4s Ahounenent. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und ſſe

ketr Wechentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 2 un f. auf 1 Monat: 1 Mr. f. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

5. Ausrärthse Avonnenten'haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und ¹ defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deſeats Buch ein Theil eines uibßeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtg geſet und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.