Teil eines Werkes 
1. Th., 1. Bdchn (1829)
Entstehung
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deutſcher, engliſcher un tinches. Lieratur Ednard Oltm in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. Lit. A. Nr. 256.

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3.(aution. Unbekannte Verſener müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſfelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurü wir 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

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33 4 3 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmubte⸗ zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mir Kupfern dc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ee Erſatz des Ganzen verpflichtet. 17 Ausleihezeit. Dieſelbe 14 auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird 16 das 3 weirrperkeihen