Teil eines Werkes 
2. Bd. (1825)
Entstehung
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Le deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 1

Eduard Ollmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 1 .D2 Leih- und Leſehedingungen. 1. Oftensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ 3 Pfanenahent und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 8

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗* den angenommen. 3 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe ſ hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt. 3. für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: auf 1 Monat: 4 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 3 2

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7 r- u. 2, u 8 5. Auswärtige Abonnenter haben für Hin⸗ und Zur ckſ 1 der Bucher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Senadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defene Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Laden reis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Zuch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt Ver Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ansleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

f . ¹ 3 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.. 8 3 2. Leserreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von