Teil eines Werkes 
2. Bd. (1825)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

2 von. 6. Eduard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 14

1 Ceiß- und Jeſehedingungen. 4 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen. 1 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe Penterlegen. welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet * 3 3 3

1 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für Kchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 9 Met. Pf. 1 Mer. 50 Pf. 2 Wlr. Pf. 3.

5 2=. Sf, e ei, 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zuruͤckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſeldſt zu ſorgen.

6. Schadenersâtz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern dc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines großeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.