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veutſher, engliſher und Nkanege. Literatur Eduard ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.
Seih- und Jeſebedingungen. 1. Oftensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗
7 Uhr bis Abends 8 hraiff en.
2. Lesepreis. Bei Nit 5 eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. ines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 4
faution. Ünbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme einos Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe binterlegen⸗ we lche bei deſſen Zurückgabe von mir zuröückerſtattet wird. 1 4. Abonnemont. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wochentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:
—————— Au 1 Monat: 4 W— aif 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk.— Pf.
6. Schadenersatz. Für belchmußte zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich b ei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der eſer Vußn Erſatz des Ganzen verpflichtet.
Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird Lefönrpen darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.
pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden ag von Morgens
2 5. Answärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurkckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.
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