Teil eines Werkes 
2. Theil (1837)
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ger tödtlich und für dieſen Mord wurde dreifache Rache geübt, wie angedeutet worden.

Häufig werden auf dieſe Weiſe von gedankenloſen oder boshaften weißen Männern den Eingebornen Unbil⸗ den zugefügt, und die Indianer üben Vergeltungsrecht nach einem Ausſpruche ihres Geſetzbuches, der Blut für Blut fordert; ihre That, die bei ihnen für fromme Rache gilt, hallt in dem ganzen Lande wider und wird als muthwilliger und ohne alle Veranlaſſung verübter Mord dargeſtellt; die Umgegend greift zu den Waffen, ein Krieg folgt und endigt mit der Vernichtung des halben Stam⸗ mes, dem Verderben der Uebrigen und ihrer Vertrei⸗ bung aus ihrer erblichen Heimath. Dies iſt gar oft die wirkliche Geſchichte indianiſcher Kriege, die gewöhnlich nur der Rachethat eines Wilden zugeſchrieben werden, während die Unbill des ſchurkiſchen Weißen, der jene veranlaßte, mit Stillſchweigen übergangen wird.

Die beiden Häuptlinge nahmen, nachdem ſie die Frie⸗ denspfeife geraucht und einige kleine Geſchenke erhalten hatten, zufrieden Abſchied. Eine kleine Weile darauf zeigten ſich zwei andere zu Pferd und ritten in gleicher Linie mit den Booten entlang. Sie hatten die Geſchenke geſehen, welche ihre Gefährten erhalten, waren aber damit unzufrieden und eilten den Booten nach, um mehr zu verlangen. Da ſie bei ihrem Begehren ſich nicht wenig herriſch und ungeſtüm benahmen, wies Hunt ſie gera⸗ dezu ab und drohte, wenn ſie oder irgend einer ihres