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Schweſterſohnes, des jungen Grafen Nicolaus, des Sohnes des Grafen Claus.“
„Wie, faſelſt Du? einen ſolchen Anſpruch hat er ſich zu machen erkuͤhnt, und man iſt dumm genug geweſen, ihm beizuſtimmen?“
„„Wie geſagt, Herr Graf! der Koͤnig war als Eigenthuͤmer und Herr im Schloſſe, und Eure ſchoͤne gutherzige Gemahlin konnte ihm nichts ver⸗ weigern. Sie glaubte ja außerdem, daß Ihr todt waͤret.“—
„Nichts, nichts konnte ſie ihm verweigern? Tod und Hoͤlle, nun luͤgſt Du, Satan!“
„Ihr mißdeutet mich, geſtrenger Herr Graf! Der heilige Auguſtinus bewahre meine Zunge vor Verlaͤumdung. Ich rede nur von dem An⸗ ſpruch auf Grafſchaft und Schloß. Von andern darf ich nichts reden— jedoch“—
„Warum ſtockſt Du? Von Grafſchaft und Schloß ſey nun die Rede nicht, mein Erbe und mein Mannslehn werden mir wohl die deutſchen Geſetze und der Kaiſer behaupten.— Die An⸗ maßung iſt mir ſogar willkommen; Koͤnig Wal⸗ demar ſoll ſie bereuen. Er hat mich zu vorſchnell todt geglaubt; aber was weiter?“


