Teil eines Werkes 
3. Theil (1827)
Entstehung
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S 3. 3 4 8 1 Leihbibliothek eutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht 66 Em⸗ b pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen 3

.Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

,z lutrrlegen welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet A wird. 3

1 ponnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und ſl beträgt: 8 8. für Wochentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

8 an 1 Monat⸗ 1 Mr. Pf. 1 Mtr. 50 Pf. 2 Wer. Pf. . 7= ». Auswärtige Abonnenten haben fur Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ B

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werres, ſo iſt lder Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben..

4 Jeih- und Ceſehedingungen. 4