Teil eines Werkes 
2. Theil (1827)
Entstehung
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Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

SKeeih- und Jeſebedingungen. 1. Oftensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen. 4

ution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme 3 t Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe ) binterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wirr. 3 5 Het Adchuement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und fkür nhentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

38== 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werres, ſo iſt

der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗