Teil eines Werkes 
2. Bd. (1857)
Entstehung
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Leihbibliothek B

Eduard Otkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 4

Teih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3 3 f z 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von e jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ d⸗ den angenommen.. 3,(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

d

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

b 144 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: 4 für whchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mr. Pf. 7 1 ſſ ſ

7= 4 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſur zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 8

7.