Teil eines Werkes 
1. Th. (1822)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Nu.. 6 Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Aeih- und Jeſebedingungen. 3 d 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 6 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 8 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei E eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſp

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ntgegennahme

Verth e rchende Summe J hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet l. wird. 8 4. Ahonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3= 3 5. Auswärtige Ahonnenten haben für Hin

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſum Erſatz des Ganzen verp flichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird 1

I beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bucher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

3 und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. ſe p

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