Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 3 Leih- und ſebedingungen. 6 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Nüchabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.— 4 3 2. Lesepreis. Bei Nückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 8 3. Caution. Unbekannte Perſonen m eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgab wird.
e von mir zurückerſtattet 4. Abonnement. Daſſelbe muß vo beträgt:
für wöchentlich 2 Bücher:
4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 4 Wrr— Pf. 1 M. 50 Pf. 2 ME.— Pf. 3 „ 3
üſſen, bei Entgegennahme
raus bezahlt werden und
5. Auswärtige Abonnenten haben der Bücher auf ihre eigenen Koſt
— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ orene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verp. 7. h eane en Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.


