Teil eines Werkes 
1. Theil (1823)
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher ung iranzö ſcher Literatur Eduard Oftmann

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Schloßgaſſe Lit. A. Nr.

8 Jeih dud SSeſebehilgungen/ 3

1. Offensein der Bibliothek, Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 4

2. Lesepreis. Bei Rückgabe einerngeliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tagegz iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3 4 6 3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, b Entgegennahme eines Buches, eine Werthe veſſelben entſ rechende Summe ſſ hinterlegen, welche beiei ſen d wird. 1—

4. Abonnement. Daſſelbe ens voraus zahlt werden und

pfangnahme und Rückgabe dert üchey jeden Tag von Morgens eene.

Zutückgabe von nir zurückerſtattet

1

beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher; 6 Büeher: auf 1 Monat: 4 Mk.— Pf 1 Mr. 2 Mt.— Pf.

„ 5—

„ 7„ 3„„ 4„—„ 3

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihle eigenen Koſten und G fahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz, Für beſchmutzte, iſlene„verlorene und defecte Bücher(namentlich ber folchen mit upfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— J. das zerniſſene, beſchmutzte, ver⸗

8 lorene oder defeete uch ein Theil eines größeren Wertes, ſo iſt

der Leſer zum Erſa des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſalbe i auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden därf, indem Diejenigen, welche die⸗

—+. ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. e

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