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Ohrenringe, dieſes Collier, dieſes Kreuz zu ſchenken— nein, dazu iſt die Frau Fürſtin Hoheit doch zu vernünftig. Haben Sie aber nie von ihrem Neffen, dem Prinzen Ferdinand gehört? Soll ein ſplendider artiger Herr ſein der Prinz, und wenn man nur gegen ihn gefällig iſt, iſt er es wohl auch wieder, ha, ha, ha—“
Und der ganze Zirkel lachte und ſtieß an auf den gefälligen ſplendiden Prinzen.
Nein wahrhaftig, es war nicht auszuhalten; ein ſchönes, engelreines Geſchöpf, voll Milde, Sanftmuth und Mitleiden, ſo ſchonungslos zu verdammen! Emil hatte in einer Fenſterver⸗ tiefung, wo er ſich hingeſtellt hatte, um die Tafel zu überſehen, Alles mit angehört; er hätte mögen der Frau Gevatter den ein⸗ zigen Zahn, den ſie noch hatte, mit welchem ſie aber nichts deſto
weniger den Ruf einer jungen Dame tapfer benagte, ein wenig
einſchlagen; er rückte, nur um die giftigen Bemerkungen nicht zu hören, um ein Fenſter weiter hinauf. Aber hier kam er vom Regen in die Traufe. Frau von Schulderoff ſetzte dort ihrem Sohn, dem Dragonerlieutenant, weitläufig auseinander, daß er, um den geſunkenen Glanz ihres Hauſes wieder auf den Strumpf zu bringen, nothwendig eine gute, ſehr gute Partie machen müſſe,
und dazu ſei die Ida ganz wie gemacht.
Dem jungen Schulderoff, der neben dem geſunkenen Glanz ſeines Hauſes bei Juden und Chriſten einige tauſend Thälerchen mehr Schulden hatte, als ſein Gageabzug auf ſiebzig Jahre wahr⸗ ſcheinlicherweiſe aufwiegen konnte, ſchien mit dem Vorſchlag ganz zufrieden, nur das Wie wollte ihm nicht recht einleuchten.
Aber die gnädige Mama wußte Rath.„Erſtens: recht oft mit ihr getanzt, namentlich im Cotillon recht oft geholt. Das heißt Attention beweiſen, das Mädchen wird dann mit Dir aufge⸗ zogen, ſie wird aufmerkſam auf Dich. Zweitens: morgens zehn Uhr im kurzen Galopp am Haus vorbei; dort verlierſt Du, im Staunen über ſie, die Reitpeitſche; Du voltigirſt ja ſo gut, hältſt alſo nicht an, ſondern herab vom Gaul, Peitſche ergriffen, wieder hinauf, einen Feuerblick dem Fräulein zugeworfen, und davon W. Hauff's Werke. III. 6


