eihbibliccher
deutſeher⸗ engliſcher und afranzöſtſcher Literatur
Eduard Ottmann in Gießzen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.
Jeih- und Jeſebedingungen.
1 offensein dey Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfa angnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen
7 Lesepreis. Bei Nückgabe eines geliehenen Buches wird von
im Tag 5 Pf. bezahlt. ines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.
3. Caution. Unbekannte P erſonen muſſen, bei Ent gegennahme eines Buches, eine dem Setehe deſſelben entſprechende Summe Vinterlegen, welche bei deſſen Zurükgabe von mir zurückerſtattet wird. 3 bet 4. Abonnement.„Daſſelbe muß voraus dezahlt werden und
beträgt:
für nüöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher:
auf 4 Monat: 1 Mr.— M 1 Mt. 50 Pf.
5. 3 ausmärtige MWonnenten'haben für Hin⸗ und Aktſendung 8 der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerr lſicne⸗ verlorene und
defecte Bücher Leuwentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Ii das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Bu Theit eines größeten Werkes, ſo in r zum Erſatz des onehn verpflichte ef.
elerslihozett. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, d39 das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.
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