Teil eines Werkes 
10. Bändchen (1846) Sämmtliche Werke
Entstehung
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1 5 Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von

Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Aeſehedingungen.

1, Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3 3

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.. 3 3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 5 5 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt:, 8

wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 4

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf

3 3

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern zc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkäs, ſo ift der Leſer zum Erſatz des Wanſen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe i auf 14 Tage feſtgeſetzt in wird

beſonders darauf aufm erkſam gemacht, daß das Waiterle he der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelhen von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben,

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