Teil eines Werkes 
6. Bändchen (1846) Sämmtliche Werke
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Ednard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Teſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Ei⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeven Tag von Morgens Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rüc gabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 f. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 1Se lener: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Nr. 59 Pf. 2 Mr. Pf.

2 1 50 1 11 ur 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetze werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Wertes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverl der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem D ejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch darür zu ſtehen haben.