Teil eines Werkes 
3. Bd. (1836)
Entstehung
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1. Offensein der pfangnah 7 Uhr bie 5 2. Lesepreis, Bei 4 ſdem Tag 5 ff. bezahlt. en angenommen. 3 8 Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

bpeträgt: für wöchentlich auf 1 Monat: ¹ 5. Auswörtige Abonnente der Bücher auf ihre eigenen

Leih

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literätur- von

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Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Keih- und Jeſebedingungen.

me und

3. Caution.

ind Rückgabe der 8 Abends 8 Uhr offen. 3 ückgabe eines gelie Die Zeit eines

Nibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em. Bücher jeden Tag von Morgens

denen Buches wird von ages iſt zu 24 Stun⸗

ine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

eines Buches, eine dem e der hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wirr

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

2 Bicher: ,9ℳ⸗õOC 8 1. Mi. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Wer. Pf.

In haben für Hin⸗ und Zurückſendung Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. te, zerriſſene, verlorene und ei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ Theil eines größeren Werkes, ſo iſt es Ganzen verpflichtet. 1

iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

6. Schadenersatz.

defeete Bücher(namentlich be Ladenpreis erſetzt werden. lorene oder defecte Buch ein der Leſer zum Erſatz de c 3 7. Ausleihezeit. Dieſelb beſonders darauf aufmer der Bücher nicht ſtattft ſelben von mir geliehen

Für beſchmu⸗

gemacht,

4 Bücher:

6 Bücher:

daß das Weiterverleihen

ef, indem Diejenigen, welche die⸗ luch dafür zu ſtehen haben.