Teil eines Werkes 
1. Bd. (1827)
Entstehung
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Leihbibliothek

. deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von. 3 Eduard Ofkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Leſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uyr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen,.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe Ihinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet 4 wird.

2 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgr: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

3 7 3 7 5. Auswärtige Abonnenten baben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mir Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer lun Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird vpeſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattſinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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