Teil eines Werkes 
53. Bd. (1873) Werke
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Teih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

.2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Srun⸗

den angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird...

b 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt:

für füchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

* 1 7 u1 uI 5. Auswärtige Abonnenten hahey für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſtefk und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verloͤrene und deſecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonvders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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