Teil eines Werkes 
52. Bd. (1873) Werke
Entstehung
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Se

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Lite ratur Eduard Otlmann in Gießen,

Schloßgaſſe; Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Teſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Ruͤckgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eeines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe binterlegen⸗ welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet 5 lin. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt:

1 für ncpehentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

euf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 M. 50 Pf. 4 Net. Pf.

3. 5 ansArtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zuri ickſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

2 defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Levenprei⸗ erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer. un Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Nusf eihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.