255
Der Clubb für unbegränzte Freiheit.
Es hätte dazu kommen können, daß die rothe Naſe und ihre Conſorten überſtimmt worden wären, und der Möbelhändler wagte ſchon den ſchüchternen Vorſchlag, der Geſellſchäft ſtatt des bisherigen den Namen: „Clubb für geſetzmäßige Freiheit“ zu geben, wodurch man für die Wohlfahrt Deutſchlands ſchon viel gewonnen hätte, und mit welcher Errungenſchaft ſich die exaltirteſten Conſervativen zufrieden geſtellt hätten.
Aber da geſchah etwas, was der Sache eine ganz andere Wendung gab, und was in dem Clubb für unbegränzte Freiheit bis jetzt nicht da geweſen war. Es war nämlich 11 Uhr geworden, das Geſpräch hatte man außergewöhnlich laut geführt, und es öffnete ſich die Thür, und herein trat ein Diener der Polizei, feierlich verkündend, daß die Polizeiſtunde längſt vorüber ſei.————
Trauriger Moment! Wie wahr iſt das Sprüchwort: Gott bewahre mich vor meinen Freunden, mit meinen Feinden will ich ſchon fertig werden. Die rothe Naſe, wie ſie im Begriff war zu thun, eine Rede gehalten für unbegränzte Freiheit, eine Rede, übermenſchlich ſchön, ſie hätte weder den Spezereihändler noch den Möbelſchreiner verlockt, ihren Antrag auf Aenderung des Namens in Clubb für geſetzmäßige Freiheit aufzugeben. Aber das Erſcheinen der Polizei in dieſem Augenblick, das Verkündigen der Polizeiſtunde, ſo etwas verträgt kein deutſcher Bürgersmann und Patriot. Das ſah auch die rothe Naſe ein; die rothe Naſe wußte ganz genau, daß jetzt ihre Sache die ſiegreiche ſei. Ruhig und groß ſetzte ſie ſich nieder, ruhig und groß füllte ſie ihr Glas, trank es aus und ſprach:
„Freie deutſche Männer, die Polizeiſtunde iſt vprüber!“
Der junge blonde Menſch, nachdem er ſich überzeugt, daß die Polizei das Haus verlaſſen, ließ den Hecker leben; die rothe Naſe ver⸗ kündigte, ſie behalte ſich vor, morgen eine Adreſſe an die National⸗ verſammlung vorzulegen, worin das Miniſterium anzuklagen ſei, daß es durch die fluchwürdige, an das alte verdammliche Syſtem erinnernde Einrichtung der Polizeiſtunde das freie Vereinsrecht der Bürger unge⸗
8


