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vorn geſcheitelt und hinten in einen Knoten ge⸗ flochten; ihre weißen Zaͤhne werden mit Spieß⸗ glas ſchwarz gebeitzt, um ihre Augen wird ein ſchwarzer Ring gemahlt, die Naͤgel werden roth gefaͤrbt. Ihre Tracht iſt der Kleidung der Wei⸗ ber der Hindoos faſt gleich, nur tragen ſie unter ihrem Gewande Pantalons, und verwenden we⸗ niger auf ihren Schmuck. Die hier abgebildete Frau iſt die Gattin eines vornehmen Mannes aus dieſem Geſchlecht. Das Geſetz verſtattet auch den Mooriſchen Maͤnnern nur Eine Gattin, aber dieſes Geſetz wird, wie bei den Hindoos, und noch haͤufiger, von den Vornehmen uͤber⸗ ſchritten. Die Nabobs und andere Mooriſche Fuͤrſten haben zahlreiche Serails, in welchen oft mehrere hundert Weiber aufbewahrt und be⸗ wacht werden. Verlaſſen dieſe Weiber ihren Harem, ſo muͤſſen ſie ſich verſchleiern. Man ſieht von ihrem Geſicht weiter nichts, als den Schimmer der Augen. Der Schleier beſteht aus dichtem Cattun, worin fuͤr die Augen eine kleine Oeffnung iſt, die jedoch wieder durch ein kleines Netz uͤberdeckt wird. Auch die Weiber der Geringen verhuͤllen mit ihrem Gewande das


