Teil eines Werkes 
2. Bd. (1876)
Entstehung
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I Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Eduard Ottmann in Gießen,

3 Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leiß- und Jeſebedingungen. 1

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothet ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 lhyr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

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eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe 7

Pmterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet 3 wird. 6 bet Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

peträgt: 1 für vchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: ·

auf 1 Monat: 1 Mk. Ff. 1 Nk. 50 Ff. 2 N. fff.

3== 5, Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

) Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer zum Erſatz ves Ganzen verpflichtet. 3 4

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird 5 53

ſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen r Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.