Teil eines Werkes 
2. Bd. (1857)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Aeih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur G pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morge 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von G jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ 5

den angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe ¹ hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet d 3

wird.

5 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 3 auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 5 3 1 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und 3 defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ec.)

3 r ni) muß der ¹ Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ 5 lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt 4

der Leſer jun Erſatz d Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen · der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. l