Teil eines Werkes 
1. Bd. (1864)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Ottmann in Oießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Jeih- und Jeſebedingungen. 4 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ vänanahm und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Ruckgabe eines geliehenen Buches wird von

3 demn Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurüͤckgabe von mir zurückerſtattet

wird.

6 4. Abennement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträg t: für ochentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

ß wif 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mer⸗ Pf.

5. Auswürtige Abonnenten Hapen für Hin⸗ und Arrteſendunng

derPücher auf ihre eigenen Winten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfera ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſch te ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer fum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterherleihrn der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, ih dafür zu ſtehen 55