Teil eines Werkes 
2. Bd. (1861)
Entstehung
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Leihbiblio

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 1

von Eduard Oklmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Se 3 6 Seih- und Ceſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3 1 3 6 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗] den angenommen. 2. 3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe interlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zuxückerſtattet wird. 3 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und peträgt:

6 für wöchentlich 2 ⁄Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 5

auf 1 Monat: 4 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

3 en 4

7+ 11

3 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Köſten und Gefahr ſeldſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt