Teil eines Werkes 
2. Theil (1833)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von

Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Seſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 1 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben, entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet 6 wird. 1 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und ſſe beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

1.O

1 auf 1 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mt. 50 Nf. 2 Mk. Pf. 1

» 5. Auswärtige Monenten haben für Hin⸗ lund Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verloͤrene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lore Ne oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ff ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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