Tabelle der berühmteſten Epochen. 1788. 1789. 3
doppelte Nepräſentation geben und das individuelle Votum zulaſſen, damit, weil die Zahl der Mitglieder dieſes Standes jener der zwei andern gleich wäre, der Adel und die Geiſtlichkeit gezwungen ſeyen, die Auflagen mit ihnen zu theilen. Die Verſammlung verwarf dieſen Vorſchlag. 12. Dec. Schließung der Verſammlung. Sie trennt ſich ohne etwas entſchieden zu haben.
17.— Ordonnanz des Königs für die Zuſammenberufung der Gene⸗ ralſtände. Die Zahl der Deputirten des dritten Standes ſoll jener der De⸗ putirten des Adels und der Geiſtlichkeit gleich ſeyn.
27. Jan. Zwiſchen dem Adel und der Bürgerſchaft zu Rennes kommt es zu blutigen Händeln.
7. April. Tod des Sultans Achmet. Sein Neffe, Selim 3, folgt ihm in der Regierung.
28.— Der Pöbel plündert die Manufactur der gemahlten Papiere von Reveillon, in der Vorſtadt St. Antoine, und ſteckt ſie in Brand.
3. Mai. Die Deputirten der General⸗Stände werden dem Könige
vorgeſtellt. 4.— Allgemeine Proceſſion und Meſſe des heil. Geiſtes. 5.— Eröffnung der General⸗Stände zu Verſailles. Die Zahl der
für die drei Klaſſen berufenen Deputirten war: 317 für die Geiſtlichkeit, 317 für den Adel, und 616 für den dritten Stand. Der Adel in Bretagne verweigerte, Sitz zu nehmen.— Reden des Königs und des Siegelbewah⸗ rers.— Necker legt ein Verzeichniß der jährlich ſtändigen Einkünfte und Ausgaben vor, nach welchen ein jährliches Deſicit von 56/,150,000 Livres herauskommt.— Entſcheidung der Deputirten des dritten Standes für die Vereinigung der drei Klaſſen, um gemeinſchaftlich ihre reſpectiven Voll⸗ machten zu bewahrheiten.
6.— Die Deputirten des dritten Standes verſammeln ſich in der Kammer der Gemeinden, und die der beiden andern in beſondern Kammern. — Die Geiſtlichkeit ernennt proviſoriſch zum Präſidenten den Kardinal von Richelieu, und der Adel den Grafen von Montboiſſier.
8.— Der dritte Stand beſpricht ſich über den Grundſatz der gemein⸗ ſchaftlichen Bewahrheitung der Vollmachten.— Einladung des dritten Standes an die Geiſtlichkeit und den Adel zur Vereinigung der 3 Klaſſen.
10.— Die Geiſtlichkeit beſchließt die Ernennung von Kommiſſarien, wegen der Vereinigung zur Bewahrheitung der Vollmachten mit den beiden andern Ständen.
11.— Der Adel beſchließt/ daß er ſich, in Betreff derjenigen Deputir⸗ ten, deren Vollmachren ohne Widerſpruch beſtätiget worden, für conſtituirt halte.
13.— Von den nach den Gouvernements elaſſiſizirten Amtmannſchaf⸗ ten(Bailliages) erwählt jede einen Commiſſär, um eine Polizei⸗Ord⸗ nung feſtzuſetzen.
18.— Der dritte Stand ernennt Commiſſarien, um ſich mit denen der Geiſtlichkeit und des Adels über die Bewahrheitung der Vollmachten zu benehmen. 3
20.— Die Geiſtlichkeit eutſagt ihren Geldprivilegien.
22.— Der Adel entſagt den nämlichen Privilegien.
23.— Conferenz der Commiſarien der drei Klaſſen.
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