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4 Abancourt(Karl). Abancourt(Franz).
neral den Oberbefehl der Armee von Gallicien, die er organi⸗ firt hatte. Als Ferdinand VII. wieder den Thron beſtieg, er⸗ hielt Abadia die Stelle eines General⸗Lieutenants und die Inſpektion über das Truppencorps/ das man bei Cadir zu einer Expedition nach dem ſpaniſchen Amerika verſammelte, deren
merkwürdiger Ausgang bekannt iſt.
Abancourt(Karl Pavier Joſeph Franaueville von) erhielt 1792. von Ludwig XVI. das Kriegs⸗Portefeuille. In dieſer Eigenſchaft ſtattete er der geſetzgebenden Verſamm⸗ lung einen vortheilhaften Bericht über den guten Zuſtand der Nordgrenzen ab, und kündigte ihr an, daß er die Generäle Servan, Cuſtines, Charton und Beauharnois zu Befehlsha⸗ bern des Lagers bei Soiſſons erwählt habe. Von Thuriot in der Sitzung am 10. Auguſt angeklagt, wurde Abancourt mit einem ſeiner Commis verhaftet, ins Gefängniß geſchickt, und vor den obern Gerichtshof von Orleans gezogen. Aus dieſer Stadt führte man ihn wieder nach Paris, und am 9. Sept. 1792. ward er, nebſt andern ſeiner Mitgefangenen, zu Ver⸗ ſailles ermordet.—
Abancourt(Franz Johann Villemain von), ge⸗ boren zu Paris 1745., geſtorben daſelbſt 1803., war Dichter und dramatiſcher Schriftſteller. Sein Ruf war nicht größer, als ſein Verdienſt. Der Abbé Sabatier ſagte von ihm im J. 1772.:„Abancourt's Poeſien zeigen ſich nur mittel⸗ mäßig.“ Den Mangel literariſchen Ruhms erſetzte Aban⸗ court durch eine Sonderbarkeit. Er hatte eine außerordent⸗ liche Menge von Theaterſtücken geſammelt, von denen er ſich alle Ausgaben, oder, wenn ſie ungedruckt waren, Abſchriften verſchaffte, die er nach dem Maße der Kenntniß, welche man von ſeiner Manie hatte*), bezahlte. Seine eigenen Dichtun⸗ gen beſtehen in Fabeln, Epiſteln, und verſchiedenen Schau⸗
*) Den ironiſchen Auedruck des Originals: qu'il payait en proportion de la connaissance que l'on avait de sa manie, welche ſo viel heißt, als: Die Verkäufer ließen ſich mehr oder weniger gut bezahlen, je nachdem ſte ſeine Liebhaberei kannten— glaubte ich auf die nämliche Weiſe übertragen zu müſſen.— G.


