Teil eines Werkes 
4. Theil (1860)
Entstehung
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1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe ver Bücher jeden Tag von Morgens

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

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jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗e

den angenommen.. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe Linterlegen⸗ welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich auf 1 Monat:

2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: u6e

1 MN. Ff. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

r 1I u 1 77 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſ der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Ta⸗ beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch daſür zu ſtehen haben.

ge feſtgeſetzt und wird